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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

frankl24 GmbH

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ausschließliche Geschäftsgrundlage der Lieferungen und Leistungen der Frankl24 GmbH (im weiteren Vermieter). Entgegenstehenden AGB wird widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Zustandekommen des Mietvertrages
Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Mieter das unverbindliche Angebot des Vermieters angenommen hat und dieser die Annahme schriftlich rückbestätigt hat. Eine Rückbestätigung ist auch durch Lieferung / Zurverfügungstellung der Gegenstände möglich.

3. Mietobjekt
Die Mietobjekte sind dem Online–Katalog, dem Bestellformular oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind Zirka-Werte und -Maße und ebenso wie die Farben und Formen keine zugesicherten Eigenschaften. Es gelten die Auftrags- und Bestellnummern sowie die Objektbezeichnungen des Vermieters.
Die zur Miete bestimmten Objekte sind gebraucht. Sämtliche Mietobjekte sind nicht wetterbeständig und somit bei Regen oder starkem Wind abzubauen und geschützt aufzubewahren. 

4. Mietpreis
Der Mietpreis der Mietobjekte bemisst sich grundsätzlich nach unserer Preisliste in der jeweils gültigen Fassung sowie oder nach individuellem Angebot. Er wird pro angefangenen Kalendertag berechnet. Ist zusätzlich zum Mietpreis ein Preis für die Reinigung ausgewiesen, so ist dieser unabhängig von Verschmutzung zu begleichen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Die Mietpreise verstehen sich ab dem jeweiligen Lager des Vermieters ohne Transport. Der Mieter erkennt die Geltung der Preise und Konditionen an.

5. Mietzeit
Als vertragliche Mietzeit gilt ausschließlich die vereinbarte Zeit; im Zweifel ein Tag (1 Tag = 1 Mieteinheit). Die Mietzeit beginnt mit Abholung und endet mit Rückgabe. Ist Lieferung vereinbart so gilt der Beginn des Anlieferungstransports und das Ende des Abholtransports.

6. Verlängerung der Mietzeit
Für eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit, ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich, die mindestens 12 Stunden vor Ablauf der Mietzeit auf Kosten des Mieters eingeholt werden muss.
Der Vermieter hat nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit das Recht, die zusätzlich angefallene Zeit entsprechend der Preisliste abzurechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens wird vorbehalten. Einer Verlängerung durch Vorenthaltung / Inbesitzhaltung wird ausdrücklich widersprochen.

7. Nachbestellung
Bei Nachbestellung des Mieters kann der Vermieter solange nicht für die vollständige Ausführung des Nachbestellungsauftrages haftbar gemacht werden, bis dem Mieter eine schriftliche Bestätigung zugegangen ist.

8. Rückgabe, Bruch und Verlust
Der Mieter trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rückgabe kann grundsätzlich nur zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr) erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzubringen.
Die Abnahmekontrolle ist erst im Lager möglich. Die Rücknahme erfolgt daher grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Unversehrtheit. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Nach Wahl des Vermieters kann das Mietobjekt ersetzt oder repariert werden, je nachdem was für den Mieter gemessen am Wiederbeschaffungswert laut Preisliste günstiger ist. Des Weiteren trägt der Mieter bei Verlust oder Beschädigung die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur.

9. Reinigung
Für die zusätzlich zum Mietpreis zu vergütende Reinigung hat der Mieter das Mietobjekt ordentlich und sortiert, fertig zur maschinellen Reinigung vorzubereiten. Die Reinigung von Geräten und anderen Verleihgegenständen berechnen wir gemäß den vereinbarten Preisen oder nach Aufwand. Die Reinigung erfolgt unverzüglich nach Rückgabe. Bei übermäßiger Verschmutzung sowie bei Schäden wird ein Mehraufwand separat abgerechnet.

10. Stornierung
Die Stornierung des Auftrags ist bis zu 14 Tagen vor der vereinbarten Übergabe bzw. Liefertermin für den Mieter kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin fallen 50% des vereinbarten Mietpreises, danach der volle Mietpreis an. Von den anfallenden Gebühren werden Einkünfte aus anderweitiger Vermietung und ersparte Aufwendungen abgezogen.

11. Gefahrübergang
Ort des Gefahr- und Haftungsübergangs ist stets am jeweiligen Lager des Vermieters. Der Vermieter garantiert, dass die Ware bei Gefahrübergang auf den Mieter stets in einwandfreiem Zustand ist, der Mieter bestätigt dies mit einwendungsfreier Übernahme. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn das Mietobjekt bei der Anlieferung / Übergabe nicht vollständig, beschädigt oder verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.

12. Transport
Ist Abholung vereinbart, so hat der Mieter das Material in einem geschlossenen Transporter, ordnungsgemäß gesichert, auf eigene Gefahr und Kosten zu transportieren. Ist Lieferung vereinbart, so erfolgt diese auf Kosten und Risiko des Mieters. Der Vermieter liefert das Mietobjekt frei Bordsteinkante an und holt es zum vereinbarten Zeitpunkt frachtsicher verpackt dort wieder ab; im Zweifel am nächsten Tag ab 08:00 Uhr. Liefertermine sind unverbindlich und beinhalten stets eine Karenzzeit von 3 Stunden, sofern sie nicht als Fixtermine einvernehmlich vereinbart und schriftlich durch den Vermieter bestätigt wurden.
Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir nach vorheriger Buchung gerne gegen gesonderte Berechnung. Bitte erkundigen Sie sich nach unserem Angebot.
Der Mieter stellt sicher, dass dem Vermieter zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ein freier und geeigneter Zugangsweg (geeignet für LKW bis 7,5 Tonnen) zur Verfügung steht, es sei denn ein anderes Fahrzeug wurde vereinbart. Treten bei An- und Abfahrt Schäden am Gelände und / oder an Gebäuden auf, die auf Ungeeignetheit des Zugangsweges zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Für Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung, die durch den Mieter verursacht wurden, haftet der Mieter insoweit, als jede angefangene Viertelstunde Wartezeit pro LKW mit € 10,00 und pro Mann mit € 10,00 zu Lasten des Mieters abgerechnet werden.

13. Unmöglichkeit
Ist die Vertragserfüllung für den Vermieter unmöglich, kann der Mieter erst dann kündigen, nachdem dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist.

14. Mängelhaftung
Eine Haftung des Vermieters ist grundsätzlich ausgeschlossen im Falle von anfänglich vorhandenen Mängeln der Mietsache, wenn die Mängel trotz Erkennbarkeit nicht angezeigt worden sind oder im Falle von höherer Gewalt (technische Störungen, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen).
Sind Mängel vorhanden, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, solang dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung steht.
Die verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet der Vermieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wird mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Der Mieter stellt den Verwender von Ansprüchen Dritter wegen Schäden aus der Benutzung des Mietobjekts frei.
Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

15. Gesamthaftung
Eine über die in 14. genannte Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.

16. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet die überlassenen Sachen pfleglich, sachgerecht und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat erteilte Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten. Er hat sich bei Anlieferung oder Abholung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu überzeugen und Mängel unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb der Republik Österreich ist untersagt. Der Mieter hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.

17. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist bei Übernahme der Ware sofort fällig. Als Zahlungsmittel wird ausschließlich Bargeld akzeptiert. Eine Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte wird nur in Ausnahmefällen und dann nur erfüllungshalber angenommen.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf die Forderungen des Vermieters je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Mieters. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Mieters ist nur mit unstreitigen oder titulierten Ansprüchen möglich.

18. Geltendes Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Vermieters. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Käufer Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland unterhält; dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Der Mieter ist mit einer Speicherung seiner Daten im Sinne des BDSG für geschäftliche Zwecke einverstanden.
München, im November 2012